| In der Praxis des Segelns bzw. Motorbootfahrens gewinnt die moderne digitale Funktechnik immer mehr an Bedeutung. Wer Wetterinformationen benötigt, Schleusen- und Hafenmeister zuverlässig und komfortabel erreicht will, oder per Schiff-zu-Schiff-Verbindung mit dem Nachbarboot Kontakt aufnehmen will, kommt am Funkgerät nicht mehr vorbei. Dabei gilt, dass der Schiffsführer, und nicht nur ein Besatzungsmitglied, entsprechend der funktechnischen Ausrüstung der Yacht seine Qualifikation durch den Besitz des entsprechenden Funkbetriebszeugnisses nachweisen muss. Der Besitz des SRC-Zeugnisses ist für Schiffsführer also dann erforderlich, wenn eine entsprechende GMDSS-fähige UKW-Funkanlage an Bord ist, was bei den meisten Charteryachten der Fall ist.
Wichtige Information: |
Wenn man auf Binnengewässern ein UKW-Funkgerät benutzen möchte, benötigt man dafür ein "UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk (UBI)". Das UBI ist im Seefunkzeugnis (SRC) nicht enthalten, die Inhalte überschneiden sich aber und werden daher im Rahmen des SRC-Kurses vermittelt. Situation für Holland-Segler: In den Niederlanden sind die Reviere Wattenmeer und Ijsselmeer offiziell dem Binnenschifffahrtsfunk zugewiesen, d.h. auf diesen Gewässern ist ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk (UBI) vorgeschrieben. Außerhalb der Watteninseln, auf der offenen Nordsee sowie entlang der Nordseeküste sind Seefunkgebiete, auf denen das SRC (Short Range Certificate) vorgeschrieben ist. |
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SRC/UBIFrühjahr 2012 Teilnehmer: min. 6 |
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SRC/UBIHerbst 2012 Teilnehmer: min. 6 |
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